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Codex Belli 2000
Da der Codex Belli 2002 (aktuellste Fassung) keine Trefferzonen regelt werden häufig die Regelungen aus dem Codex Belli 2000 angewandt. Deshalb wird er hier nocheinmal wiedergegeben. Die Trefferzonen- und Durchführungsregeln sind hervorgehoben, alle übrigen Regeln sind durch die neuere Version ersetzt worden.
In freien Feldschlachten treffen Kämpfer aller Stile und Kenntnisstände zusammen, um Spaß zu haben, sich im Wettkampf zu messen und dem Zuschauer einen Eindruck vom mittelalterlichen Waffenhandwerk zu vermitteln. Obwohl Unfälle beim Umgang mit Stahlwaffen nicht vollständig auszuschließen sind, haben sich nachfolgende Regeln bewährt, um das Verletzungsrisiko so klein und den Spaßfaktor so groß wie möglich zu halten. Alle, die am Kampfgeschehen teilnehmen, sind zur Einhaltung dieser Regeln verpflichtet. Bei Regelverstößen kann ein Ausschluß von der Schlacht oder sogar der Veranstaltung erfolgen.
- Die Waffe muß für die jeweilige Person führbar und beherrschbar sein.
- Schlagkante von mindestens 2mm, keine extreme Spitze.
- Keine Ketten oder Wuchtwaffen sowie Peitschen. (Beispiele: Morgensterne, Hämmer, Dreschflegel...)
- Keine Waffen aus Leichtmetall, Dekowaffen, LARP-Waffen. (Beispiele: Aluminium, Spritzguß, Carbon...)
- Keine Schuß-, Wurf- oder Schleuderwaffen. Ausnahme: Erlaubt sind Pfeile oder Bolzen mit flacher Schaumpolsterspitze, Durchmesser mindestens 50 mm mit Gummiinnenkern und einer maximalen Auszugslänge von 26 Zoll, verschossen von Bögen oder Armbrüsten mit einer Zugkraft von maximal 50 lps. Anhalt: Ein Eindringen in die Augenhöhle muß ausgeschlossen werden können!
- Handschuhpflicht! Handschuhe müssen abgepolstert sein.
- Kopfbedeckungspflicht! Mindestschutz ist eine gepolsterte Kettenhaube oder eisenverstärkter Lederhelm. Gugeln oder feste Mützen reichen nicht aus.
- Es soll zumindest ein wattierter Waffenrock oder eine Lederrüstung getragen werden. Kämpfer ohne Körperschutz sind nach einem Treffer außer Gefecht! Wird Körperschutz getragen, können zusätzliche Treffer eingesteckt werden (Einstufung erfolgt bei der Waffenkontrolle)
- Keine Schilde und Rüstungen mit Dornen oder scharfen Kanten. Defekte Waffen oder Rüstungsteile müssen sofort vom Schlachtfeld entfernt werden!
- Während der Schlacht sind alle unerlaubten Gegenstände abzulegen, einschließlich Eßmesser und Trinkhorn!
- Alle, die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, gelten als NICHTKÄMPFER (Beispiele: Bogenschützen, Wasserträger, Leichenfledderer...). Ein Angriff ist anzudeuten / auszusprechen und setzt den angegriffenen Nichtkämpfer sofort außer Gefecht! Ein Angriff auf neutrale Nichtkämpfer (Wasserträger, Sanis...) sowie Kampfrichter ist nicht erlaubt und wird ignoriert.
- Verboten sind Stiche jeglicher Art, außer mit Langwaffen!
- Trefferzone ist der Körper inklusive Arme vom Hals abwärts bis oberhalb des Knies. Schläge auf Gelenke, Hände, Hals und Genitalien sind zu unterlassen. Die Schläge dürfen nicht mit Wucht durchgezogen werden. Bogen- und Armbrustschützen sollen nur gezielte Schüsse auf den Körper unterhalb der Brustwarzen (Anhalt) ausführen. Ballistisches Schießen ist erlaubt, sofern die Geschoße den Kampfplatz nicht verlassen!
- Bei jedem Treffer gilt: Sportlichkeit! Maximal kann ein Kämpfer die bei der Waffenkontrolle vergebenen Treffer einstecken.
- Es gilt allgemeines Alkohol- und Drogenverbot für die Teilnehmer der Schlacht!
- Vor der Schlacht wird eine Waffenkontrolle durchgeführt, Änderungen an Bewaffnung oder Ausrüstung nach der Kontrolle sind nicht erlaubt und führen zum Ausschluß von der Schlacht.
- Es sollen nicht mehr als drei Durchgänge geschlagen werden.
- Der Veranstalter ist für einen angemessenen Platz, Versorgung mit Wasser und Sanitäter verantwortlich.
- Kampfrichter müssen erfahrene Kämpfer sein, sie unterliegen den Regeln für Kämpfer und müssen gesondert gekennzeichnet sein. Ihren Anweisungen ist während der Schlacht unbedingt Folge zu leisten, sie dürfen nicht angegriffen werden.
- Der Kampfplatz muß abgegrenzt beziehungsweise darf für Zuschauer nicht zu betreten sein. Eine möglicher Zufahrt für Rettungswagen ist vorzusehen, ein ausgebildeter Rettungssanitäter muß vor Ort sein.
Diese Regeln gelten dem Schutz und dem partnerschaftlichen Miteinander der Kämpfer und Nichtkämpfer in der freien Feldschlacht.
Wird die A-Karte als gültiger Nachweis des Kenntnisstandes vom Veranstalter oder Organisator der Schlacht anerkannt und zur Teilnahmevoraussetzung erklärt, so ist sie bei der Waffenkontrolle vorzuzeigen. Alternativ kann nach erfolgter Prüfung ein Antrag auf A-Karte vorgezeigt werden, sofern er nicht älter als 2 Wochen ist. Fällt ein Kämpfer, der die A-Karte besitzt, während der Schlacht durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Schlachtregeln auf, kann ihm die A-Karte durch den Kampfrichter zeitweilig abgenommen werden, um eine weitere Teilnahme an Schlachten dieser Veranstaltung zu verhindern. Im Wiederholungsfall kann einem Kämpfer die Karte gänzlich aberkannt werden.
Diese Regeln müssen auf der Veranstaltung, für die sie Gültigkeit haben, öffentlich einsehbar sein und möglichst jedem Kämpfer, zumindest auf Verlangen, schriftlich ausgehändigt werden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, daß die Gültigkeit dieser Regeln bekanntgemacht wird.
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